Um mobil ins Internet zu kommen, gibt es viele Wege: Mit dem Notebook kommt man ins Netz, doch geht ohne den Surfstick gar nichts. Man kann, alternativ dazu, mit dem Tablet und mit dem Smartphone ins Netz kommen. Wichtig zum Sparen ist die richtige Flatrate, denn das mobile Surfen kann richtig teuer werden. Wer ein Notebook besitzt, findet hier verschiedene Möglichkeiten mit dem Surfstick.
Mobil ins Internet
Für den mobilen Einsatz mit dem Internet sind die Notebooks perfekt geeignet, doch kommt man unterwegs nur mit dem Surfstick ins Netz. Die Datenübertragung wird durch UMTS oder HSDPA gesichert, Flatrates können gewählt werden. Bei den meisten Flatrates kann man unbegrenzt surfen, doch steht zumeist nur ein begrenztes Datenvolumen mit der vollen Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung. Ist es ausgeschöpft, so wird für den Rest des Abrechnungszeitraumes auf eine geringere Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt. Für das mobile Surfen mit dem Surfstick werden Flatrates angeboten. Bei der Wahl einer Flatrate kommt es auf
- Günstige Preise
- Hohes Datenvolumen mit voller Geschwindigkeit
- Verschiedene weitere Leistungen
- Kompatibilität
an. Die Surfsticks sind von den verschiedensten Mobilfunkanbietern erhältlich und enthalten oft eine Flatrate oder Stunden für das mobile Surfen zu einem bestimmten Preis. Deutlich günstiger kann eine Flatrate sein. Wer einen Surfstick nutzen möchte, sollte sein Surfverhalten genau analysieren, um mit dem richtigen Surfstick zu sparen.
Noch schneller: LTE
Ganz neu ist der besonders schnelle Standard LTE, denn mit ihm kommt man, je nach Verfügbarkeit, noch schneller ins Netz. LTE bietet den Vorteil, dass dort, wo es nicht verfügbar ist, einfach auf einen Übertragungsstandard mit einer geringeren Geschwindigkeit, z.B. HSDPA, zurückgegriffen werden kann. Mit LTE kommt man besonders schnell mit dem LTE-Stick ins Netz, zu Hause und unterwegs. Das Netz von LTE wird in Deutschland zügig ausgebaut, daher lohnt es sich, dass man sich bereits für das schnelle Internet mit LTE interessiert und es beantragt.